Pachtvertragen

In 1830 übernimmt  Friedrich Möller die Schmiede von seine Vater Christian Gustav. Er ist da 35 Jahre alt und sein Vater wahrscheinlich über 60 Jahre. Der Sohn besteht darauf, dass vor der Übernahme noch ein Pachtvertrag mit dem adeligen Gutsherren von Levetzow abgeschlossen wird. Nicht mehr alles war leserlich, aber soviel ging hervor.

 

Der Herr von Levetzow verpachtet dem Schmiedemeister Müller die Kruganlage und die Schmiede zu Ahrenshagen mit den bei dem Kruge schon befindlichen Stallungen und der Scheune, sowie diejenigen Gebäude, die sich auf der anderen Seite der Nebel befinden und zur hiesigen Mühle gehört haben. Weiterhin diejenigen Äcker, Gärten und Wiesen, die der Müller Riebs benutzt hatte sowie die Gärten, die sonst zur Schmiede gehört haben und eine hinter der Krugseite belegene Wiese. Der Pächter konnte sich 6 Kühe und Gansen halten, für die er auch Weideland angewiesen bekam. Jede 10-te Gans musste er jedoch als Abgeb-Gans am Hofe abgeben. Dafür musste der Schmied und Kruger Müller dem Herrn von Levetzow eine jährliche Pacht von Zwei Hundert Reichstaler bezahlen.

 

Pachtvertrag Schmiede Ahrenshagen von 1830

Anzumerken ist, dass die Möllers früher "Müller" hiessen. Daher haben auch ein Christian Müller und eine Friedrich Müller diesen Pachtvertrag unterzeichnet. Erst bei der Geburt der ersten Tochter wird der name in Möller geändert. Der Pfarrer meinte es gäbe schon viele Müller. Wir machen ein "ö" aus dem "ü" und seitdem war es so.

 

Neuer Pachtvertrag

Im Jahre 1903 verkaufen die von Levetzow das Gut Ahrenhagen. Neue Eigentümer werden die minderjährigen Prinzessinnen Olga Elisabeth und Marie von Sachsen- Altenburg, Herzoginnen von Sachsen, die von dem Herren Gutsdirektor Staudinger zu Leibsee im Auftrage der Vormundschaft vertreten werden. Für die Prinzessinnen ist das Gut nur eine Einkommensquelle, die für einen Teil ihrer Apanage steht. Sie haben sich dort nie aufgehalten

 

 

Eine Fotografie von den Prinzessinen Maria und Olga von Sachsen-Altenburg mit ihren drei Hunden Tom, Fink (Filou) und Winnie.

Am 30. Juni 1904 wird daher ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen. Ernst ist da immerhin schon 34, aber der Vertrag wird nur von Christoph Möller und dem Güter-Direktor Staudinger unterschrieben. Im Gegensatz zum alten Pachtvertrag fällt bei diesem keine Zahlung einer Pacht in Form von Bargeld an, sondern in Form von Arbeitsleistungen, die für das Gut zu erbringen sind. Zum Beispiel ist da der Hufbeschlag für sämtliche Pferde in Ahrenshagen und Seegrube, das Schärfen von Pflugscharen usw., aber auch fremden Personen, namentlich Handwerker, welche die Gutsherrschaft zuweist, jederzeit gegen billige Entschädigung aufzunehmen, zu beköstigen und Ihnen Nachtquartier zu gewähren. Interessant ist, dass ihnen auch die Wiese auf der anderen Seite der Nebel zugewiesen wurde.

Pachtvertrag Schmiede Ahrenshagen von 1904.